Historie
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Die Hoya-Diepholz’sche Landschaft mit Sitz in Nienburg war ursprünglich eine ständisch gegliederte Institution, die schon über 500 Jahre (1459) bezeugt, aber wohl weit älter ist. In der Landschaft waren die Landbesitzenden organisiert, die die Bevölkerung eines Landesteils gegenüber dem Herrscherhaus vertraten und u. a. für die Festsetzung und Einziehung der Abgaben (Steuern) verantwortlich waren.
Früher gab es in den meisten deutschen Ländern Landschaften. Im Laufe der Zeit nahm ihre gesellschaftliche Bedeutung ab, so dass sich viele dieser Vertretungen letztlich nicht behaupten konnten. Nur im einstigen Königreich blieben sieben Landschaften trotz aller Widrigkeiten bis heute bestehen, auch wenn sich die Zusammensetzung und die Aufgaben veränderten. Neben kulturellen Aufgaben sind sie nach wie vor Träger der nunmehr über 250 Jahre bestehenden Landschaftlichen Brandkasse (Teil der VGH) und wirken dort in allen wichtigen Gremien mit.
Die Hoya-Diepholz’sche Landschaft umfasst heute die Landkreise Diepholz, Nienburg und einen kleinen Teil des Kreises Verden zwischen Weser und Aller. Die Landschaft ist in drei Kurien gegliedert, die sich regelmäßig auf Landtagen zusammenfinden.
Kurien
Die erste Kurie besteht aus den Besitzern der landtagsfähigen Güter, von denen derzeit 38 in der Landschaft aktiv sind, und einem Vertreter/einer Vertreterin des Stifts Bassum. Die zweite Kurie wird aus 21 Abgeordneten der Städte und Flecken gebildet, die jeweils von den Bürgermeistern vertreten werden. Die dritte Kurie setzt sich aus 19 Vertretern der nicht in der ersten Kurie vertretenen Grundbesitzer zusammen.
Aufgaben und Verfassung
Die Verfassung der Hoya-Diepholz’schen Landschaft wurde am 3. Mai 1863 durch König Georg V. genehmigt. Neben den Besitzern der landtagsfähigen Güter (1. Kurie) und den Abgeordneten der Städte und Flecken (2. Kurie) sind seit dieser Zeit auch die übrigen Grundbesitzer als 3. Kurie in der Landschaft vertreten. Eine unabhängige Ritterschaft, wie in anderen Landschaften war und ist in der Verfassung der Hoya-Diepholz’schen Landschaft nicht vorgesehen, sondern die Rittergutsbesitzer sind mit ihren Stimmen neben den anderen Mitgliedern der 2. und 3. Kurie in der Landschaft Gleiche unter Gleichen.
Die Landschaftsverfassung musste seither immer wieder an die veränderten kommunalen Verhältnisse angepasst werden. So fiel den Kreistagen nach Erlass der Kreisordnung 1884 die Wahl der Mitglieder für die 3. Kurie zu, was die Hoya-Diepholz’sche Landschaft im Folgejahr in ihrer Verfassung entsprechend änderte. Bis in die Neuzeit sind derartige Korrekturen vorgenommen worden.
Das höchste Entscheidungsorgan der Hoya-Diepholz’schen Landschaft ist der sogenannte Landtag, auf dem satzungsgemäß alle drei Kurien einmal im Jahr zusammentreten. Dieser Landtag findet jeweils am letzten Mittwoch im Februar an wechselnden Orten der ehemaligen Grafschaften Hoya und Diepholz statt.